Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen werden in der amtlichen
Vermessung (AV) im Sinne von Art. 660a ZGB1 als solche bezeichnet, um
langfristig die Rechtssicherheit des Grundeigentums zu erhalten.
Dauernde Bodenverschiebungen sind andauernde, langsame, hangabwärts
gerichtete, gleitende Bewegungen von Hangbereichen. Die Grenzzeichen,
welche ein Grundstück im Gelände markieren, verschieben sich mit den
Bodenverschiebungen hangabwärts. Die rechtlich verbindlichen Grenzen im
Grundbuchplan ändern dadurch aber nicht. Es kommt zu Widersprüchen
zwischen den Grenzen im Grundbuchplan und den Grenzzeichen im Gelände.