Fischenzen sind private oder körperschaftliche Fischereirechte am Obersee, Untersee, Seerhein und Rhein. Ebenso bestehen an vielen natürlichen und künstlichen Weihern private Fischereirechte. Gewässer mit Fischenzen und Weiherfischereirechten sind von der Verleihung des Rechts auf Fischfang durch den Staat ausgenommen. An diesen Gewässern mit besonderen Fischereirechten dürfen nur die Inhaber des Fischereirechts oder dazu ermächtigte Personen fischen.
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