Fruchtfolgeflächen

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  • Fruchtfolgeflächen gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes sowie Richtplankapitel V11 des kantonalen Richtplans.
  • Fruchtfolgeflaechen stellen das beste Landwirtschaftsland dar und werden mit Massnahmen der Raumplanung gesichert.
  • Das Modell „Nutzungsflächen“ beinhaltet die landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung (LBV) und Direktzahlungsverordnung (DZV).
  • Der „Perimeter Landwirtschaftliche Nutzfläche und Sömmerungsflächen“ stellt die potenziell zu bewirtschaftende Landwirtschaftsfläche, ohne die landwirtschaftlich unproduktiven Flächen dar.