Fruchfolgeflächen (FFF) sind der agronomisch besonders wertvolle Teil des für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Kulturlandes, vgl. Sachplan FFF.
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Fruchtfolgeflächen gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes sowie Richtplankapitel V11 des kantonalen Richtplans.
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Fruchtfolgeflaechen stellen das beste Landwirtschaftsland dar und werden mit Massnahmen der Raumplanung gesichert.
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Das Modell „Nutzungsflächen“ beinhaltet die landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung (LBV) und Direktzahlungsverordnung (DZV).
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Der „Perimeter Landwirtschaftliche Nutzfläche und Sömmerungsflächen“ stellt die potenziell zu bewirtschaftende Landwirtschaftsfläche, ohne die landwirtschaftlich unproduktiven Flächen dar.