Die Kombination von Postleitzahl (PLZ4 mit Zusatzziffern), Ortschaft,
Lokalisation (Strasse, Platz, benanntes Gebiet) und Gebäudeeingang
(Hausnummer) ergibt eine Gebäudeadresse. Die Adresse dient zum raschen
Auffinden eines Gebäudes. Damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist,
muss die Gebäudeadresse einmalig sein. Insbesondere Gebäude mit
Wohnnutzung, Arbeitsstätten sowie Gebäude von allgemein öffentlichem
Interesse müssen zwingend im Amtlichen Verzeichnis der Gebäudeadressen
erscheinen. Daher ist die Vergabe von identischen Hausnummern bei sonst
gleicher Adresse nicht zulässig (keine Mehrfachvergaben). Damit eine
Adresse im Gebäude- und Wohnungsregister offiziell wird, muss sie von
der zuständigen Stelle (Gemeinde) einmalig freigegeben werden.