Der Kanton Schwyz ist zuständig für das Hauptwanderwegnetz und trägt
dafür die Kosten für Planung, Bau, rechtliche Sicherung, Unterhalt und
Markierung, soweit dafür nicht Dritte zuständig sind. Um die
Attraktivität des Hauptwanderwegnetzes zu steigern, wurden an geeigneten
Orten sogenannte Grueben (Schutzhütten / Grillstellen; alle in selber
Bauform) erstellt. Es gibt über den ganzen Kanton verteilt weitere
Schutzhütten (teils in ähnlichem Baustil), welche auf private Initiative
oder von Gemeinden/Koporationen erstellt wurden und von diesen auch
unterhalten werden. Diese Grueben sind in diesem Datensatz jedoch nicht
enthalten.